NIS2 und die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Zwei EU-Regelwerke, die parallel die Anforderungen an die Industrie erhöhen — und wie Sie Ihren Maschinenpark darauf vorbereiten.
Die Jahre 2026–2027 bringen für Industrieunternehmen das Zusammentreffen zweier EU-Regelwerke mit sich: NIS2, die die Anforderungen im Bereich der Cybersicherheit erhöht, und die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die die Konformitätsbewertung von Maschinen von Grund auf neu ordnet. Beide betreffen dasselbe — Ihre Maschinen und Systeme — weshalb es sich lohnt, sie gemeinsam anzugehen und dabei auf eine strukturierte Anlagenerfassung zu setzen.
Was ist NIS2
NIS2 (Richtlinie (EU) 2022/2555) ist eine EU-Richtlinie zur Cybersicherheit, die die Pflichten auf deutlich mehr Sektoren ausweitet als ihre Vorgängerin — darunter Produktion und Fertigung. Für Industriebetriebe bedeutet das, auch Steuerungssysteme und Geräte in der Produktionshalle (OT) in die Überwachung einzubeziehen.
- Management von Cybersicherheitsrisiken, einschließlich der OT-Systeme und Geräte in der Produktionshalle
- Inventarisierung und Überwachung von Anlagen und IT-Systemen
- Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle innerhalb festgelegter Fristen
- Sicherheit der Lieferkette und der Lieferanten
- Verantwortung und Einbindung der Geschäftsleitung
Mehr über unseren Ansatz zur ISO- und NIS2-Konformität finden Sie auf der Seite Portal ISO / NIS2.
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Die Verordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und gilt ab dem 20. Januar 2027. Als Verordnung gilt sie einheitlich in der gesamten EU, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist. Die wichtigsten Änderungen:
- Erweiterte Liste von Maschinen mit erhöhtem Risiko und präzisierte Verfahren der Konformitätsbewertung (Anhang I).
- Ausdrücklich festgelegte Anforderungen an die Cybersicherheit und die Integrität der Maschinensoftware sowie an Maschinen mit digitalen und selbstlernenden Komponenten.
- Zulassung technischer Dokumentation in digitaler Form.
- Präzisierung des Begriffs der „wesentlichen Veränderung“, die eine erneute Konformitätsbewertung erforderlich machen kann.
Gerade bei den digitalen und Cyber-Anforderungen trifft die neue Maschinenverordnung auf den Geist von NIS2 — die Sicherheit einer Maschine umfasst heute auch ihre digitale Ebene.
NIS2 vs. Maschinenverordnung — ein Vergleich
| Kriterium | NIS2 (2022/2555) | Maschinenverordnung (2023/1230) |
|---|---|---|
| Bereich | Cybersicherheit von Netzen und Systemen | Sicherheit und Konformität von Maschinen (CE-Kennzeichnung) |
| Wen es betrifft | Wesentliche und wichtige Einrichtungen (u. a. Produktion) | Hersteller und Einführer von Maschinen |
| Hauptpflicht | Cyber-Risikomanagement, Meldung von Sicherheitsvorfällen | Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Konformitätserklärung |
| Form und Anwendung | Richtlinie — nationale Umsetzung (Frist 2024) | Verordnung — gilt ab 20.01.2027 |
| Berührungspunkt | Überwachung der Anlagen und Risikomanagement | Cybersicherheit digitaler Maschinen |
Das Modul zur Maschinenklassifizierung — wie es die Konformität unterstützt
Das Modul zur Maschinenklassifizierung führt Hersteller und Einführer durch den gesamten Konformitätszyklus einer Maschine — Schritt für Schritt, mit Verweisen auf die einschlägigen Abschnitte der Verordnung:
- Maschinenklassifizierung — ein Fragebogen und eine Regel-Engine ermitteln, ob eine Maschine in die Kategorie mit erhöhtem Risiko fällt (Anhang I) und über welches Verfahren die Konformitätsbewertung durchzuführen ist.
- Risikobeurteilung — eine Matrix aus Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Restrisiko, mit vorgefertigten Hinweisen.
- Register wesentlicher Veränderungen — Nachverfolgung von Änderungen, die eine erneute Konformitätsbewertung erforderlich machen können.
- Technische Dokumentation — Vorlagen und Erstellung eines vollständigen Dokumentationssatzes.
- Konformitäts- und Einbauerklärungen (DoC / DoI) — als PDF-Datei generiert.
- Workflow mit Freigabestufen: Klassifizierung → Risikobeurteilung → Dokumentation → Erklärungen — Sie wissen jederzeit, was noch abzuschließen ist.
- Vollständiger Audit-Trail — jede Änderung wird in der Historie festgehalten (wer, wann, was).
Eine zentrale Quelle der Wahrheit über die Anlagen und ihre Konformität
Eine strukturierte, klassifizierte und dokumentierte Maschinendatenbank ist die Grundlage für beide Regelwerke: Die Maschinenverordnung verlangt eine Risikobeurteilung und Dokumentation, NIS2 — die Überwachung der Anlagen und ein Risikomanagement. Die Verbindung des Moduls zur Maschinenklassifizierung mit einem Anlagenverzeichnis (CMMS/EAM) sowie dem ISO/NIS2-Portal ergibt eine einzige, auditierbare Quelle der Wahrheit über die Anlagen und ihre Konformität.
Dieser Beitrag dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Der Umfang der Pflichten hängt vom Profil und der Größe des Unternehmens ab — konsultieren Sie im Zweifelsfall einen entsprechenden Spezialisten.
Häufig gestellte Fragen
- Gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bereits jetzt?
Die Verordnung wurde 2023 verabschiedet, gilt jedoch erst ab dem 20. Januar 2027. Bis dahin bleibt die Richtlinie 2006/42/EG in Kraft. Es lohnt sich jedoch, sich frühzeitig vorzubereiten, denn die Anpassung von Dokumentation und Prozessen braucht Zeit.
- Worin unterscheidet sich NIS2 von der Maschinenverordnung?
NIS2 betrifft die Cybersicherheit von Netzen und IT-Systemen, die Maschinenverordnung hingegen die Sicherheit und Konformität von Maschinen (CE-Kennzeichnung). Es handelt sich um zwei getrennte Regelwerke; beide betreffen zwar Industrieunternehmen, die neue Maschinenverordnung enthält jedoch zusätzlich Anforderungen an die Cybersicherheit von Maschinen.
- Was ist eine „wesentliche Veränderung“ einer Maschine?
Das ist eine Änderung, die an einer Maschine nach ihrem Inverkehrbringen vorgenommen wird und ihre Sicherheit auf eine vom Hersteller nicht vorhergesehene Weise beeinflusst. Eine solche Veränderung kann eine erneute Konformitätsbewertung erforderlich machen. Das Modul zur Maschinenklassifizierung führt ein Register solcher Änderungen.
- Ersetzt das Modul eine notifizierte Stelle?
Nein. Das Modul strukturiert den Prozess, die Dokumentation und die Entscheidungen und erleichtert deren Nachweis, ersetzt jedoch nicht die Einbindung einer notifizierten Stelle dort, wo diese gesetzlich vorgeschrieben ist.
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